Kontakt
Mobil: 603 066 238
E-Mail: lp.ikceimeinzcamult@oruib
ul. Rynek Ratusz 16/19 Apt. 8
50-101 Wrocław
(2. OG, Gegensprechanlage gegenüber der HERT-Bäckerei)
beglaubigte Übersetzungen (vereidigte Übersetzungen)
Standardübersetzungen
Übersetzungen von Fahrzeugdokumenten
Dolmetscherdienstleistungen
Außerdem bieten wir die Korrektur und Prüfung von bereitgestellten Dokumenten und Texten aus den Bereichen Behördenschriftverkehr, Wirtschaft, Verträge und Geschäftskorrespondenz, Medizin sowie Gastronomie an. Darüber hinaus übersetzen wir Webseiten, Kataloge, Bildbände, Projekte und Bedienungsanleitungen.
höchste Übersetzungsqualität
kurze Bearbeitungszeiten
wettbewerbsfähige Preise
flexible Zusammenarbeit
verschiedene Möglichkeiten der Auftragsannahme (persönlich, per E-Mail).
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden mit dem Siegel und der Unterschrift eines vereidigten Übersetzers versehen und erfüllen alle erforderlichen formalen Anforderungen.
Alle beglaubigten und Standardübersetzungen können Sie bequem online von zu Hause aus bestellen.
Um ein Angebot zu erhalten, senden Sie uns einfach einen Scan oder ein Foto des Dokuments.
Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit dem Angebot und dem Fertigstellungstermin.
Die Übersetzung wird fertiggestellt, sobald Sie zugestimmt haben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Übersetzungsauftrags.
Die fertige beglaubigte Übersetzung kann persönlich abgeholt werden. Alternativ ist die Rücksendung per Post oder Kurier möglich - die Versandkosten werden individuell berechnet.
Standardübersetzungen werden elektronisch versendet.
Monika Szymańska - Staatlich vereidigte Übersetzerin für Deutsch und Polnisch, eingetragen im Verzeichnis der vereidigten Übersetzer des Justizministeriums in Polen unter der Nummer TP/1247/06
Ein vereidigter Übersetzer ist in Polen eine Person des öffentlichen Vertrauens, die sich unter anderem auf die Übersetzung von Verfahrens- und amtlichen Dokumenten sowie die Beglaubigung fremdsprachiger Kopien solcher Dokumente spezialisiert hat und Übersetzungen und Kopien anderer Personen beglaubigen kann.
Gemäß Art. 13 des polnischen Gesetzes vom 25. November 2004 über den Beruf des vereidigten Übersetzers ist ein vereidigter Übersetzer befugt zu:
Ein vereidigter Übersetzer ist verpflichtet:
Bei der Übersetzung von Vor- und Nachnamen aus Sprachen, die kein lateinisches Alphabet verwenden oder ein anderes Schriftsystem nutzen, transkribiert der Übersetzer diese anhand von Reisedokumenten oder Kopien davon. Liegen diese Dokumente nicht vor, übersetzt der Übersetzer gemäß den Rechtschreibregeln des Landes, in dem das Dokument erstellt wurde.
Zur Beglaubigung von Übersetzungen und Kopien verwendet ein vereidigter Übersetzer ein rundes Siegel mit seinem Vor- und Nachnamen, der Sprache der Beglaubigung und seiner Position im Verzeichnis der vereidigten Übersetzer. Alle von einem vereidigten Übersetzer ausgestellten beglaubigten Dokumente enthalten die Position im Register und den Vermerk, ob sie vom Original, von einer Übersetzung oder von einer Kopie erstellt wurden. Wurde die Übersetzung von einer Kopie oder Übersetzung erstellt, muss außerdem vermerkt sein, ob die Kopie oder Übersetzung beglaubigt ist und gegebenenfalls die beglaubigende Stelle.
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