Kontakt
Mobil: 603 066 238
E-Mail: lp.ikceimeinzcamult@oruib
ul. Rynek Ratusz 16/19 Apt. 8
50-101 Wrocław
(2. OG, Gegensprechanlage gegenüber der HERT-Bäckerei)
Unsere Übersetzungsdienste stehen sowohl Unternehmen als auch Privatkunden zur Verfügung. Wir bieten beglaubigte und Standardübersetzungen aus dem Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Polnische sowie Korrekturlesen und die Überprüfung eingereichter Dokumente und Texte an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer Übersetzungsdienstleistungen.
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde
Ehefähigkeitszeugnis
Namensänderungsurkunde und andere
Steuererklärungen
Bescheide
Steuerbescheinigung des Finanzamts über die Erfüllung der Steuerpflichten
Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt über die Erfüllung der Beitragspflichten und andere
Vollmachten
Gesellschaftervertrag
Protokoll der Gesellschafterversammlung
Kaufvertrag
Darlehensvertrag
Mietvertrag
Schenkungsvertrag
notarielle Protokolle
Apostille und andere
Führungszeugnis
Gerichtsurteil
Gerichtsbeschluss
Klage
Gerichtsverfügung
Scheidungsurteil
Anträge
Benachrichtigungen
Bescheinigungen
Protokolle
Verwaltungsentscheidungen
amtliche Entscheidungen
Entscheidungen der Steuer- und Zollbehörden und sonstige
Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung
Kaufvertrag
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II
Kaufrechnung des Fahrzeugs
technische Überwachung
Abgasuntersuchung
Versicherungsbescheinigung
Eintrag in das CEIDG-Gewerberegister
Zuteilung einer REGON-Identifikationsnummer
Zuteilung einer Steueridentifikationsnummer (NIP)
Zuteilung einer EU-Steueridentifikationsnummer
Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bescheinigung über die Ausübung einer Geschäftstätigkeit oder Beschäftigung in der Republik Polen
Auszug aus dem Landesgerichtsregister (KRS)
Auszug aus dem deutschen Handelsregister (HRB)
deutsche Gewerbeanmeldung oder Änderung der Gewerbeanmeldung
Bescheinigung über die Erfüllung der Steuerpflichten
Wohnsitzbescheinigung und andere
Lagebericht
Gewinn- und Verlustrechnung
Jahresabschluss
Stellungnahmen zur Finanzlage des Unternehmens
Rechnungen
Überweisungen
Schulabschlusszeugnis
Abiturzeugnis
Hochschuldiplom
Bachelor- und Masterzeugnis
Diploma Supplement
Bescheinigung über Schulbesuch und Studienleistungen
Kursabschlussbescheinigung
Zertifikat
Diplom
ärztliches Attest
Krankengeschichte
Laborbefunde
ärztliche Stellungnahme
Krankschreibung
Krankenhausbehandlungskarte
Epikrise
klinischer Untersuchungsbericht
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer angefertigt, der in der vom Justizminister geführten Liste vereidigter Übersetzer eingetragen ist. Ein vereidigter Übersetzer fertigt beglaubigte Übersetzungen gemäß dem Gesetz vom 25. November 2004 über den Beruf des vereidigten Übersetzers an. Kapitel 3, Art. 18.1 dieses Gesetzes legt fest, dass ein vereidigter Übersetzer zur Beglaubigung von Übersetzungen und Abschriften schriftlicher Dokumente ein Siegel verwenden muss, das am Rand seinen Vor- und Nachnamen und in der Mitte die Sprache, für die er beglaubigt ist, sowie seine Position in der Liste der vereidigten Übersetzer gemäß Art. 6 Abs. 2 angibt. Alle von einem vereidigten Übersetzer ausgestellten beglaubigten Übersetzungen und Abschriften müssen die Position im Register ausweisen. Fertige Übersetzungen und Abschriften müssen angeben, ob sie vom Original oder von einer Übersetzung oder Abschrift erstellt wurden, ob die Übersetzung oder Abschrift beglaubigt ist, und von wem.
Die Länge der Übersetzung wird anhand der Zeichen im übersetzten Text berechnet. Eine Seite einer beglaubigten Übersetzung umfasst 1125 Zeichen inklusive Leerzeichen (gemäß der Verordnung des Justizministers vom 24. Januar 2005 über die Vergütung vereidigter Übersetzer, § 3 Abs. 2). Für Übersetzungen, die auf Wunsch des Auftraggebers am Tag der Auftragserteilung oder in beschleunigten Verfahren angefertigt werden, erhöht sich der genannte Satz um 100 %.
Eine beglaubigte Übersetzung wird in gedruckter Form ausgestellt. Jede Seite der Übersetzung ist vom vereidigten Übersetzer abgestempelt und unterschrieben. Am Ende der Übersetzung befindet sich ein Beglaubigungsvermerk.
Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn ein offizielles Dokument benötigt wird. Dies gilt insbesondere für Dokumente des Standesamts, der Finanzämter, Gerichtsdokumente, notarielle Urkunden, Schulzeugnisse, Diplome, Zertifikate und alle anderen Dokumente, die bei Gerichten, Behörden und Institutionen eingereicht werden.
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